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In Deutschland wird die Errichtung eines Gartenhauses durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO) geregelt. Die zentrale Frage für Bauherren lautet: Ab welcher Größe ist ein Bauantrag zwingend erforderlich? Die Antwort liegt im sogenannten Brutto-Rauminhalt, gemessen in Kubikmetern.
Bei unseren Gartenhäusern setzen wir standardmäßig auf eine Höhe von 2,45 m. Dies ist ein strategisches Maß: Es bietet im Innenraum eine angenehme Stehhöhe und sorgt gleichzeitig dafür, dass Sie bei der Grundfläche oft größere Freiheiten genießen, ohne die kritischen Volumengrenzen der Bauämter zu überschreiten.
Beispiel: Ein Haus mit einer Grundfläche von 3 x 4 Metern kommt bei unserer Standardhöhe von 2,45 m auf einen Rauminhalt von 29,4 m³. Damit liegen Sie in fast allen Bundesländern noch im grünen Bereich.
Hier finden Sie die aktuellen Grenzwerte (Stand 2024/2025). Bis zu diesem Brutto-Rauminhalt (bzw. dieser Grundfläche) ist ein Gartenhaus im Innenbereich in der Regel verfahrensfrei – vorausgesetzt, es enthält keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten:
| Bundesland | Genehmigungsfrei bis... |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 m³ |
| Bayern | 75 m³ |
| Berlin | 10 m² Grundfläche |
| Brandenburg | 75 m³ |
| Bremen | 30 m³ (bzw. 10 m² je nach Zone) |
| Hamburg | 30 m³ |
| Hessen | 30 m³ |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 m² Grundfläche |
| Niedersachsen | 40 m³ |
| Nordrhein-Westfalen | 75 m³ |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ |
| Saarland | 10 m² Grundfläche |
| Sachsen | 75 m³ (bzw. 10 m² je nach Zone) |
| Sachsen-Anhalt | 10 m² Grundfläche |
| Schleswig-Holstein | 30 m³ |
| Thüringen | 10 m² Grundfläche |
Wie die Tabelle zeigt, ist Bayern mit 75 m³ besonders großzügig. Mit unserer Standardhöhe von 2,45 m könnten Sie in Bayern theoretisch ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² (z. B. 6 x 5 Meter) ohne Baugenehmigung errichten. In Bundesländern wie Hessen oder Hamburg wäre bei derselben Höhe bereits bei einer Fläche von ca. 12 m² ein Bauantrag nötig.
Diese Werte gelten für den sogenannten Innenbereich (innerhalb bebauter Ortschaften). Im Außenbereich (freie Landschaft, Splittersiedlungen) sind die Regeln deutlich strenger; hier ist oft bereits ab dem ersten Kubikmeter eine Genehmigung erforderlich.
Unser Service: Wir berechnen für Ihr Wunschmodell exakt den Brutto-Rauminhalt und gleichen diesen mit den Vorschriften Ihres Bundeslandes ab und geben Ihnen eine erste Einschätzung. So wissen Sie bereits bei der Planung, ob Ihr Projekt unbürokratisch umsetzbar ist.