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Genehmigungsfrei oder Bauantrag? Die Kubikmetergrenze im Blick

In Deutschland wird die Errichtung eines Gartenhauses durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO) geregelt. Die zentrale Frage für Bauherren lautet: Ab welcher Größe ist ein Bauantrag zwingend erforderlich? Die Antwort liegt im sogenannten Brutto-Rauminhalt, gemessen in Kubikmetern.

Planungssicherheit durch Standardmaße

Bei unseren Gartenhäusern setzen wir standardmäßig auf eine Höhe von 2,45 m. Dies ist ein strategisches Maß: Es bietet im Innenraum eine angenehme Stehhöhe und sorgt gleichzeitig dafür, dass Sie bei der Grundfläche oft größere Freiheiten genießen, ohne die kritischen Volumengrenzen der Bauämter zu überschreiten.

Beispiel: Ein Haus mit einer Grundfläche von 3 x 4 Metern kommt bei unserer Standardhöhe von 2,45 m auf einen Rauminhalt von 29,4 m³. Damit liegen Sie in fast allen Bundesländern noch im grünen Bereich.

Genehmigungsfreie Volumina nach Bundesland (Innenbereich)

Hier finden Sie die aktuellen Grenzwerte (Stand 2024/2025). Bis zu diesem Brutto-Rauminhalt (bzw. dieser Grundfläche) ist ein Gartenhaus im Innenbereich in der Regel verfahrensfrei – vorausgesetzt, es enthält keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten:

Bundesland Genehmigungsfrei bis...
Baden-Württemberg 40 m³
Bayern 75 m³
Berlin 10 m² Grundfläche
Brandenburg 75 m³
Bremen 30 m³ (bzw. 10 m² je nach Zone)
Hamburg 30 m³
Hessen 30 m³
Mecklenburg-Vorpommern 10 m² Grundfläche
Niedersachsen 40 m³
Nordrhein-Westfalen 75 m³
Rheinland-Pfalz 50 m³
Saarland 10 m² Grundfläche
Sachsen 75 m³ (bzw. 10 m² je nach Zone)
Sachsen-Anhalt 10 m² Grundfläche
Schleswig-Holstein 30 m³
Thüringen 10 m² Grundfläche

Bayern als Benchmark für Bauherren

Wie die Tabelle zeigt, ist Bayern mit 75 m³ besonders großzügig. Mit unserer Standardhöhe von 2,45 m könnten Sie in Bayern theoretisch ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² (z. B. 6 x 5 Meter) ohne Baugenehmigung errichten. In Bundesländern wie Hessen oder Hamburg wäre bei derselben Höhe bereits bei einer Fläche von ca. 12 m² ein Bauantrag nötig.

Wichtig: Der Standort entscheidet

Diese Werte gelten für den sogenannten Innenbereich (innerhalb bebauter Ortschaften). Im Außenbereich (freie Landschaft, Splittersiedlungen) sind die Regeln deutlich strenger; hier ist oft bereits ab dem ersten Kubikmeter eine Genehmigung erforderlich.

Unser Service: Wir berechnen für Ihr Wunschmodell exakt den Brutto-Rauminhalt und gleichen diesen mit den Vorschriften Ihres Bundeslandes ab und geben Ihnen eine erste Einschätzung. So wissen Sie bereits bei der Planung, ob Ihr Projekt unbürokratisch umsetzbar ist.