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Aus design@garten wird DESIGA®

Wir sind stolz darauf, diesen mutigen Schritt gegangen zu sein: Wir haben uns umbenannt. Nach einem langen Prozess und der Auslotung vieler Details freuen wir uns darüber, Ihnen unseren neuen Markennamen vorstellen zu dürfen.

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Grenzbebauung: Die 9-Meter-Regel und das Kontingent-Prinzip

Bei der Platzierung eines modernen Gartenhauses ist der Standort direkt an der Grundstücksgrenze oft die ästhetisch und funktional sinnvollste Lösung. In vielen Bundesländern, insbesondere nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), ist dies unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei und ohne eigene Abstandsflächen möglich. Die zentrale Kennzahl hierfür ist die 9-Meter-Regel.

Das Kontingent an der Grenze

Grundsätzlich dürfen Gebäude ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze errichtet werden, wenn die Gesamtlänge der Bebauung 9 Meter pro Grundstücksgrenze nicht überschreitet. Dabei gilt eine zusätzliche Deckelung für das gesamte Grundstück: Über alle Grenzen hinweg dürfen die baulichen Anlagen eine Gesamtlänge von 15 Metern nicht überschreiten.

Die „Garagen-Anrechnung“: Ein wichtiger Planungsschritt

Ein häufiger Fallstrick in der Planung ist die bereits vorhandene Grenzbebauung. Da das 9-Meter-Kontingent für das gesamte Grundstück gilt, müssen bestehende Gebäude wie Garagen oder Carports zwingend angerechnet werden.

Beispiel: Befindet sich an einer Grenze bereits eine Garage mit einer Länge von 6 Metern, verbleibt für Ihr neues Gartenhaus an dieser spezifischen Grenze ein Restkontingent von 3 Metern.

Sicherheit durch die Wandhöhe

Ein weiteres Kriterium für die Privilegierung an der Grenze ist die mittlere Wandhöhe, die 3 Meter nicht überschreiten darf. Da unsere Konstruktionen in den Standardhöhen von 2,25 m bis 2,90 m gefertigt werden, bleiben wir konstruktionsbedingt immer unter dieser kritischen Marke. Damit entfällt für unsere Kunden die Notwendigkeit, komplizierte Abstandsflächen zu berechnen oder beim Nachbarn um Zustimmung für eine Unterschreitung zu bitten.

Zusammenfassung für Ihre Planung:

  • Länge prüfen: Messen Sie vorhandene Garagen oder Schuppen an der betroffenen Grenze.
  • Gesamtlänge beachten: Halten Sie die 15-Meter-Grenze für das gesamte Grundstück im Blick.
  • Vorteil Bauhöhe: Durch unsere optimierten Wandhöhen ist die Einhaltung der 3-Meter-Grenze bei unseren Modellen systemseitig sichergestellt.