Genehmigungsfrei oder Bauantrag? Die Kubikmetergrenze im Blick
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Bei der Platzierung eines modernen Gartenhauses ist der Standort direkt an der Grundstücksgrenze oft die ästhetisch und funktional sinnvollste Lösung. In vielen Bundesländern, insbesondere nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), ist dies unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei und ohne eigene Abstandsflächen möglich. Die zentrale Kennzahl hierfür ist die 9-Meter-Regel.
Grundsätzlich dürfen Gebäude ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze errichtet werden, wenn die Gesamtlänge der Bebauung 9 Meter pro Grundstücksgrenze nicht überschreitet. Dabei gilt eine zusätzliche Deckelung für das gesamte Grundstück: Über alle Grenzen hinweg dürfen die baulichen Anlagen eine Gesamtlänge von 15 Metern nicht überschreiten.
Ein häufiger Fallstrick in der Planung ist die bereits vorhandene Grenzbebauung. Da das 9-Meter-Kontingent für das gesamte Grundstück gilt, müssen bestehende Gebäude wie Garagen oder Carports zwingend angerechnet werden.
Beispiel: Befindet sich an einer Grenze bereits eine Garage mit einer Länge von 6 Metern, verbleibt für Ihr neues Gartenhaus an dieser spezifischen Grenze ein Restkontingent von 3 Metern.
Ein weiteres Kriterium für die Privilegierung an der Grenze ist die mittlere Wandhöhe, die 3 Meter nicht überschreiten darf. Da unsere Konstruktionen in den Standardhöhen von 2,25 m bis 2,90 m gefertigt werden, bleiben wir konstruktionsbedingt immer unter dieser kritischen Marke. Damit entfällt für unsere Kunden die Notwendigkeit, komplizierte Abstandsflächen zu berechnen oder beim Nachbarn um Zustimmung für eine Unterschreitung zu bitten.
