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Aus design@garten wird DESIGA®

Wir sind stolz darauf, diesen mutigen Schritt gegangen zu sein: Wir haben uns umbenannt. Nach einem langen Prozess und der Auslotung vieler Details freuen wir uns darüber, Ihnen unseren neuen Markennamen vorstellen zu dürfen.

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Nachbarschaftsrecht: Planungsfrieden am Gartenzaun

Ein neues Gartenhaus wertet das eigene Grundstück massiv auf – damit es jedoch nicht zu Unstimmigkeiten mit den Anwohnern kommt, sollten neben dem Baurecht auch die Aspekte des Nachbarschaftsrechts berücksichtigt werden. Rechtlich korrekt zu bauen ist die Basis, den Nachbarn frühzeitig einzubinden, ist die Kür.

Die Privilegierung an der Grenze: Brauche ich eine Zustimmung?

Die Grenzbebauung ist in Bayern bis zu einer Länge von 9 Metern und einer Höhe von 3 Metern oft privilegiert. Das bedeutet: Wenn Sie sich innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen bewegen, ist eine formelle Zustimmung des Nachbarn rechtlich meist nicht zwingend erforderlich. Das Bauwerk ist kraft Gesetzes an dieser Stelle zulässig.

Dennoch empfehlen wir: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Nachbarn. Ein kurzer Blick auf die Pläne nimmt oft die Angst vor einer „erdrückenden“ Wirkung oder vermeintlicher Verschattung.

Brandschutz: Sicherheit an der Grundstückslinie

Ein oft unterschätztes Thema bei der Grenzbebauung ist der Brandschutz. In der Regel müssen Gebäude, die direkt an oder sehr nah (weniger als 2,50 m) an der Grenze errichtet werden, so beschaffen sein, dass ein Brandüberschlag auf das Nachbargrundstück verhindert wird.

  • Unsere Konstruktion: Durch die Verwendung von hochverdichteten Trespa®-Paneelen und einem massiven Wandaufbau bieten unsere Kuben eine hohe Widerstandsfähigkeit.
  • Abstandsregeln: Sollte das Gartenhaus Fenster zum Nachbargrundstück haben, sind hier spezifische Abstände oder Brandschutzverglasungen einzuhalten. Wir achten bei der Planung darauf, dass alle Abstände so gewählt sind, dass keine baulichen Zusatzmaßnahmen erforderlich werden.

Sichtschutz und Überhang: Klare Grenzen ziehen

Ein modernes Gartenhaus dient oft auch als willkommener Sichtschutz. Dabei ist jedoch zu beachten:

  • Kein Überhang: Weder das Dach noch die Regenrinne dürfen über die Grenze ragen. Unsere Fertigung erfolgt maßgenau, sodass wir den Kubus präzise an der Grenze ausrichten können, ohne den Luftraum des Nachbarn zu verletzen.
  • Entwässerung: Das Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickern oder abgeleitet werden. Wir planen die Entwässerungssysteme unserer Häuser so, dass kein Wasser auf das Nachbargrundstück geleitet wird.

Unser Tipp: Das Einvernehmen suchen

Auch wenn Sie im Recht sind: Eine unterschriebene Einverständniserklärung des Nachbarn auf dem Lageplan ist die beste Versicherung gegen spätere Diskussionen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch die notwendigen Ansichten und Maße zur Verfügung, damit Sie Ihr Projekt transparent präsentieren können.