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Genehmigungsfrei oder Bauantrag? Die Kubikmetergrenze im Blick

In Deutschland wird die Errichtung eines Gartenhauses durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO) geregelt. Die zentrale Frage für Bauherren lautet: Ab welcher Größe ist ein Bauantrag zwingend erforderlich? Die Antwort liegt im sogenannten Brutto-Rauminhalt, gemessen in Kubikmetern.

Planungssicherheit durch Standardmaße

Bei unseren Gartenhäusern setzen wir standardmäßig auf eine Höhe von 2,45 m. Dies ist ein strategisches Maß: Es bietet im Innenraum eine angenehme Stehhöhe und sorgt gleichzeitig dafür, dass Sie bei der Grundfläche oft größere Freiheiten genießen, ohne die kritischen Volumengrenzen der Bauämter zu überschreiten. Wer sicher unter der Genehmigungsgrenze bleiben möchte, fährt mit einem kleinen Gartenhaus am besten – alle vier Standardgrößen bleiben deutlich unter den kritischen Kubikmetern.

Beispiel: Ein Haus mit einer Grundfläche von 3 x 4 Metern kommt bei unserer Standardhöhe von 2,45 m auf einen Rauminhalt von 29,4 m³. Damit liegen Sie in fast allen Bundesländern noch im grünen Bereich.

Genehmigungsfreie Volumina nach Bundesland (Innenbereich)

Hier finden Sie die aktuellen Grenzwerte (Stand 2024/2025). Bis zu diesem Brutto-Rauminhalt (bzw. dieser Grundfläche) ist ein Gartenhaus im Innenbereich in der Regel verfahrensfrei – vorausgesetzt, es enthält keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten:

Bundesland Genehmigungsfrei bis...
Baden-Württemberg 40 m³
Bayern 75 m³
Berlin 10 m² Grundfläche
Brandenburg 75 m³
Bremen 30 m³ (bzw. 10 m² je nach Zone)
Hamburg 30 m³
Hessen 30 m³
Mecklenburg-Vorpommern 10 m² Grundfläche
Niedersachsen 40 m³
Nordrhein-Westfalen 75 m³
Rheinland-Pfalz 50 m³
Saarland 10 m² Grundfläche
Sachsen 75 m³ (bzw. 10 m² je nach Zone)
Sachsen-Anhalt 10 m² Grundfläche
Schleswig-Holstein 30 m³
Thüringen 10 m² Grundfläche

Bayern als Benchmark für Bauherren

Wie die Tabelle zeigt, ist Bayern mit 75 m³ besonders großzügig. Mit unserer Standardhöhe von 2,45 m könnten Sie in Bayern theoretisch ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² (z. B. 6 x 5 Meter) ohne Baugenehmigung errichten. In Bundesländern wie Hessen oder Hamburg wäre bei derselben Höhe bereits bei einer Fläche von ca. 12 m² ein Bauantrag nötig.

Wichtig: Der Standort entscheidet

Diese Werte gelten für den sogenannten Innenbereich (innerhalb bebauter Ortschaften). Im Außenbereich (freie Landschaft, Splittersiedlungen) sind die Regeln deutlich strenger; hier ist oft bereits ab dem ersten Kubikmeter eine Genehmigung erforderlich.

Unser Service: Wir berechnen für Ihr Wunschmodell exakt den Brutto-Rauminhalt und gleichen diesen mit den Vorschriften Ihres Bundeslandes ab und geben Ihnen eine erste Einschätzung. So wissen Sie bereits bei der Planung, ob Ihr Projekt unbürokratisch umsetzbar ist.