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Gartensauna im Ausland: Baurecht in AT, CH, ES, IT und FR

Wir liefern unsere Gartensaunen europaweit – und so unterschiedlich die Gärten unserer Kunden sind, so unterschiedlich sind auch die baurechtlichen Regeln. Dieser Überblick dient als erste Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft; maßgeblich ist immer die zuständige örtliche Behörde. Ein Vorteil vorweg: Unser elektrischer Harvia-Ofen ist keine Feuerstätte und braucht keinen Schornstein – das vermeidet in allen Ländern die strengeren Regeln, die für Holzöfen gelten.

Österreich: In Österreich ist das Baurecht Ländersache, ähnlich wie in Deutschland – jedes Bundesland hat eigene Vorgaben. Kleine, freistehende Bauten sind teils bewilligungsfrei; in Wien etwa unter rund 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe, in Tirol bis etwa 15 m² und 2,80 m. Sobald jedoch ein Aufenthaltsraum oder eine Heizung hinzukommt – und eine Sauna ist beides –, ist meist eine Bewilligung oder zumindest eine Bauanzeige erforderlich. Der Grenzabstand liegt üblicherweise bei rund 3 Metern. Wir empfehlen, vorab bei der Gemeinde die konkrete Regelung zu erfragen.

Schweiz: In der Schweiz entscheiden Kantone und Gemeinden, entsprechend vielfältig sind die Vorgaben. Kleine, unbeheizte Gartenhäuser sind vielerorts bewilligungsfrei – sobald ein Bau jedoch beheizt wird, ist praktisch immer eine Baubewilligung nötig, unabhängig von der Größe. Da eine Sauna naturgemäß beheizt wird, sollten Sie in der Schweiz grundsätzlich von einer Bewilligungspflicht ausgehen und das Baugesuch frühzeitig bei der Gemeinde einreichen. Zusätzlich sind je nach Zone Grenzabstände und Gestaltungsvorschriften zu beachten.

Spanien: In Spanien gibt es keine landesweit einheitliche Regelung: 17 autonome Regionen und die jeweiligen Kommunen setzen eigene Vorgaben. In der Regel ist eine örtliche Baugenehmigung beim Ayuntamiento erforderlich – häufig als licencia de obra für kleinere Vorhaben. Auf ländlich gewidmetem Grund (suelo rústico) gelten oft strengere Beschränkungen. Klären Sie vor der Bestellung mit der Gemeinde, welche Genehmigung für Ihr Grundstück gilt.

Italien: In Italien läuft die Genehmigung über die Gemeinde (Comune). Für ein Bauvorhaben dieser Art ist meist eine Meldung wie die CILA oder SCIA erforderlich, je nach Umfang und regionaler Regelung; in einzelnen Fällen kann auch eine Baugenehmigung nötig sein. Zusätzlich können Landschafts- oder Denkmalschutzauflagen greifen. Eine kurze Rücksprache mit einem örtlichen Geometra oder der Gemeinde schafft Klarheit.

Frankreich: In Frankreich richtet sich die Genehmigung nach der Grundfläche: Bis etwa 5 m² ist meist nichts erforderlich, zwischen rund 5 und 20 m² genügt in der Regel eine déclaration préalable de travaux bei der Mairie, ab etwa 20 m² wird ein permis de construire nötig. Hinzu kommen kommunale Vorgaben aus dem plan local d urbanisme (PLU). Auch hier gilt: vorab bei der Gemeinde nachfragen.

Als gemeinsamer Nenner gilt in allen Ländern: Größe, die Nutzung als Aufenthaltsraum und der Grenzabstand sind die entscheidenden Kriterien, und die örtliche Gemeinde ist die maßgebliche Stelle. Wir liefern Ihnen die technischen Angaben, die Sie für die Anfrage brauchen. Wie Sie parallel Untergrund, Ausrichtung und Stromanschluss vorbereiten, lesen Sie im Beitrag zu Standort, Untergrund und Strom.